Flugüberführung und Auslandstransport
ÜBERFÜRHUNGEN IN DAS AUSLAND:
Für eine Flugüberführung in das Heimatland des Verstorbenen sind jeweils immer die Bestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Das machen wir gern für Sie.
Wir benötigen in dem Fall die Personenstandsurkunden im Original und eine beglaubigte Übersetzung, manchmal mit Apostille.
Eine Sterbeurkunde können wir nicht ohne die Hilfe der Angehörigen eines Verstorbenen beim zuständigen Standesamt beantragen. Hier muss immer ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Wir benötigen in jedem Fall die Personenstandsurkunden des Verstorbenen.
Bei Ledigen reichen der Personalausweis/Reisepass (bei z.B. medizinischen Touristen, oder in Deutschland verstorbenen Urlaubern) und eine Geburtsurkunde.
Bei Verheirateten benötigen wir eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde den Personalausweis/Reisepass.
Bei Geschiedenen brauchen wir den Personalausweis, die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil – egal wie lange die Scheidung schon her ist.
Um die erforderlichen Formalitäten zu Übersetzungen, Beglaubigungen und Buchung des Fluges kümmern wir uns.
Durch die vielen Flugüberführungen, in sehr unterschiedliche Zielgebiete, haben wir ein breites Spektrum an Erfahrungen.
Bei Überführungen, wo der Transport eines Verstorbenen mit dem Bestattungsfahrzeug günstiger sein würde, bieten wir natürlich auch diese Art der Überführung als Alternative an.
Bei den erforderlichen Papieren gibt es keine Unterschiede zur Flugüberführung.
ÜBERFÜHRUNGEN AUS DEM AUSLAND:
Bei Überführungen aus dem Ausland sieht es etwas anders aus. In der Regel müssen die Angehörigen die Formalitäten vor Ort mit einem Bestatter regeln. ADAC-Mitglieder erhalten eine umfangreiche Hilfe vom ADAC und bei entsprechender Absicherung, werden auch die Kosten für eine Rücküberführung in die Heimat übernommen. Das ist eine große Hilfe, denn es können Kosten bis zu € 10.000,- anfallen.
Flugüberführungen nach Hamburg dürfen wir ab Flughafen Hamburg übernehmen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch hier um alle erforderlichen Formalitäten.
Bei Sterbefällen in Ländern, die gut mit dem Fahrzeug zu erreichen sind, können wir den Verstorbenen auch direkt am Sterbeort abholen. Zum Beispiel aus Italien, Österreich, Schweiz, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen, Polen, aber auch aus Litauen und Estland können wir den Verstorbenen auf Wunsch mit dem Bestattungsfahrzeug abholen.
Sollte das Schicksal Sie vor so eine Aufgabe stellen, sind wir an Ihrer Seite und erledigen alle erforderlichen Formalitäten.
Für eine Flugüberführung in das Heimatland des Verstorbenen sind jeweils immer die Bestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Das machen wir gern für Sie.
Wir benötigen in dem Fall die Personenstandsurkunden im Original und eine beglaubigte Übersetzung, manchmal mit Apostille.
Eine Sterbeurkunde können wir nicht ohne die Hilfe der Angehörigen eines Verstorbenen beim zuständigen Standesamt beantragen. Hier muss immer ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Wir benötigen in jedem Fall die Personenstandsurkunden des Verstorbenen.
Bei Ledigen reichen der Personalausweis/Reisepass (bei z.B. medizinischen Touristen, oder in Deutschland verstorbenen Urlaubern) und eine Geburtsurkunde.
Bei Verheirateten benötigen wir eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde den Personalausweis/Reisepass.
Bei Geschiedenen brauchen wir den Personalausweis, die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil – egal wie lange die Scheidung schon her ist.
Um die erforderlichen Formalitäten zu Übersetzungen, Beglaubigungen und Buchung des Fluges kümmern wir uns.
Durch die vielen Flugüberführungen, in sehr unterschiedliche Zielgebiete, haben wir ein breites Spektrum an Erfahrungen.
Bei Überführungen, wo der Transport eines Verstorbenen mit dem Bestattungsfahrzeug günstiger sein würde, bieten wir natürlich auch diese Art der Überführung als Alternative an.
Bei den erforderlichen Papieren gibt es keine Unterschiede zur Flugüberführung.
ÜBERFÜHRUNGEN AUS DEM AUSLAND:
Bei Überführungen aus dem Ausland sieht es etwas anders aus. In der Regel müssen die Angehörigen die Formalitäten vor Ort mit einem Bestatter regeln. ADAC-Mitglieder erhalten eine umfangreiche Hilfe vom ADAC und bei entsprechender Absicherung, werden auch die Kosten für eine Rücküberführung in die Heimat übernommen. Das ist eine große Hilfe, denn es können Kosten bis zu € 10.000,- anfallen.
Flugüberführungen nach Hamburg dürfen wir ab Flughafen Hamburg übernehmen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch hier um alle erforderlichen Formalitäten.
Bei Sterbefällen in Ländern, die gut mit dem Fahrzeug zu erreichen sind, können wir den Verstorbenen auch direkt am Sterbeort abholen. Zum Beispiel aus Italien, Österreich, Schweiz, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen, Polen, aber auch aus Litauen und Estland können wir den Verstorbenen auf Wunsch mit dem Bestattungsfahrzeug abholen.
Sollte das Schicksal Sie vor so eine Aufgabe stellen, sind wir an Ihrer Seite und erledigen alle erforderlichen Formalitäten.